Beschwerdemanagement der Geschwister-Scholl-Realschule
Was können Sie als Erziehungsberechtigte/r tun, um eine Beschwerde, Bitte oder Anregung vorzubringen?
Wenden Sie sich schriftlich mit einer kurzen Nachricht im Schulplaner Ihres Kindes mit der Bitte um eine Gesprächsmöglichkeit an die betreffende Lehrkraft.
Eine Gesprächsmöglichkeit sollte dann in absehbarer Zeit eingeräumt werden können und durch eine solche Rückmeldung wissen Sie, dass Ihre Nachricht angekommen ist.
Falls dieser Weg nicht beschritten werden kann, wenden Sie sich bitte in gleicher Weise an die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer Ihres Kindes.
Sollte auch dies nicht möglich sein, so ist auch die Schulleitung für jedes Problem ansprechbar (nach Rücksprache mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer bzw. der betroffenen Lehrkraft).
Was könnt ihr als Schülerinnen und Schüler tun, um eine Beschwerde, Bitte oder Anregung vorzubringen?
Grundsätzlich gilt, dass eure Beschwerden, Anregungen oder Bitten nicht während des laufenden Unterrichts vorgetragen werden können.
Wendet euch mit der Bitte um eine Gesprächsmöglichkeit an die betreffende Lehrkraft.
Eine Gesprächsmöglichkeit sollte dann in absehbarer Zeit eingeräumt werden können.
Falls dieser Weg nicht beschritten werden kann, bittet ihr die Klassensprecherin/ den Klassensprecher/ einen Klassenkameraden eurer Wahl, sich mit eurer Bitte in gleicher Weise (in eurem
Beisein) an die betroffene Lehrkraft oder auch an die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer oder die SV-Lehrerin zu wenden.
Sollte auch dies alles nicht möglich sein, so ist auch die Schulleitung für jedes Problem ansprechbar (nach Rücksprache mit der Klassenlehrerin /dem Klassenlehrer bzw. der betreffenden
Lehrkraft).